24.10.2018 - Kosmetik
Gesundheitliche Gefahr durch Kosmetik? – Schnellwarnungen zu kosmetischen Mitteln
Auch in den ersten drei Quartalen 2018 gab es im Bereich der kosmetischen Mittel einige Warnungen über mögliche Gesundheitsgefahren im Bereich der Kosmetik im europäischen Schnellwarnsystem RAPEX.
Im Vergleich zu 2017 kam es zu deutlich weniger Beanstandungen auf Grund von mikrobiologischen Verunreinigungen (6 in 2017). Im Allgemeinen jedoch hat die Zahl der RAPEX-Meldungen im Vergleich zum letzten Jahr (63 im gesamten Jahr) mit bereits jetzt 101 Meldungen deutlich zugenommen.
Diese Steigerung bei den Warnungen auf Grund gesundheitsgefährdender Kosmetik verdient einen genaueren Blick auf die Gründe dieser Meldungen, um daraus Trends und Schlussfolgerungen ziehen zu können.
Tabelle 1: Zahl der RAPEX-Meldungen sortiert nach Produkten und Gefahrtyp für den Zeitraum 01/2018 bis 09/2018
Produkt-gruppe |
Mikrobiologie |
Schwermetalle |
Chemische Inhaltsstoffe |
pH-Wert |
Konservierungs-stoffe |
physikalische Gefahr |
Allergene Duftstoffe |
Zahnpflege-produkte |
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4 |
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Seife |
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2 |
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Haarprodukte |
1 |
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2 |
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9 |
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Hautprodukte |
1 |
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19 |
1 |
18 |
3 |
12 |
Babyprodukte |
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2 |
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Lippen-produkte |
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1 |
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Badeprodukte |
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22 |
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Augen-produkte |
1 |
2 |
1 |
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Wie im vergangenen Jahr war der häufigste Grund für eine Meldung der Nachweis von Isothiazolinonen. Einschließlich September 2018 gab es insgesamt 27 Meldungen zu diesen Stoffen in unterschiedlichsten Produkten. Lediglich bei zwei anderen Produkten gab es Meldungen zu anderen Konservierungsmitteln.
Diese Stoffe sind, wie bereits berichtet, gemäß einer Änderung der Kosmetikverordnung seit Februar 2017 in leave-on Produkten verboten. In rinse-off Produkten bleibt der Grenzwert bei 0,01%.
Eine weitere Ursache für Meldungen, welche im letzten Jahr nur eine untergeordnete Rolle gespielt haben, ist eine mögliche Erstickungsgefahr, verursacht durch eine mögliche Verwechslung des Produktes mit Lebensmitteln. Davon betroffen sind vor allem Badezusätze in Form von Kuchen oder anderen Lebensmitteln. Auf Grund dieser Gefahr gab es in 2018 bereit 27 Meldungen.
Ebenfalls einen deutlichen Zuwachs gab es bei den Meldungen zu allergenen Duftstoffen. Gab es in 2017 lediglich eine Meldung zu dieser Gefahr, so sind es in 2018 Stand heute bereits 12. Davon betroffen waren in erster Linie Parfums, in Einzelfällen auch Körpercremes. Allergene Duftstoffe sind natürlicherweise in vielen Aromen oder Parfums enthalten und sind in Kosmetika nicht verboten. Sie müssen jedoch auf Grund ihres allergenen Potentials ab einer gewissen Konzentration gekennzeichnet werden (0,001% bei leave on, 0,01% bei rinse off Produkten).
Nicht mehr an zweiter Stelle der Beanstandungsgründe, jedoch mit 10 Meldungen immer noch erwähnenswert ist der Nachweis von Hydrochinon oder Hydrochinonen. Dabei handelt es sich um einen möglicherweise cancerogenen Stoff, welcher daher in der Kosmetikverordnung reglementiert ist. Der Höchstgehalt liegt bei 0,3% in Haarfärbemitteln und bei 0,2% in Mitteln zur Nagelverlängerung.
Alle anderen Beanstandungsgründe traten nur vereinzelt auf. Dabei gab es jedoch auch einige bemerkenswerte Gründe. In drei Make-up-Produkten wurden zum Beispiel Asbestfasern nachgewiesen. Ebenso wurden pharmakologisch wirksame Substanzen (u.a. Steroide) in zwei Produkten nachgewiesen. Weiterhin spielen Zahnprodukte eine wichtige Rolle. Zur Erzielung von Bleicheffekten gab es in drei Fällen einen gesundheitsgefährdenden Gehalt an Wasserstoffperoxid.
Als Ergebnis der Warnungen folgte bei den genannten Produkten, neben der Veröffentlichung im RAPEX-Portal, auch immer eine Rücknahme bzw. ein Rückruf vom Markt.
Trotz einer Vielzahl von Meldungen lassen sich somit einige auffällige Problemlagen finden, welche hauptursächlich für die Einstufung von Kosmetik als gesundheitsgefährdend sind.
Falls Sie Ihre Kosmetika auf eine oder mehrere der oben beschriebenen Substanzen testen lassen wollen, sprechen Sie uns gerne an.