21.08.2018 - Lebensmittel
Information der Öffentlichkeit nach § 40 des LFGB wird zeitlich begrenzt
Mit Beschluss vom 21.03.18 hat das BVerfG entschieden, dass die Verpflichtung zu amtlichen Informationen über Verstöße des lebensmit- und Futtermittelrechts grundsätzlich verfassungsgemäß ist, jedoch zeitlich begrenzt werden muss.
Mit einem Referentenentwurf des BMEL ist nunmehr § 40 LFGB um eine gesetzliche Löschungsfrist ergänzt. Eine Veröffentlichung von Verstößen über einen Zeitraum von sechs Monaten erscheint dem BMEL unter Abwägung der damit für das betroffene Unternehmen einhergehenden Grundrechtsbeeinträchtigung mit dem Wert der Informationen für Verbraucher und Verbraucherinnen als ausreichend an angemessen – Informationen sind nach diesem Zeitablauf zu entfernen.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.
Quelle: Food & Hygiene Ausgabe 07/2018