10.07.2018 - Kosmetik
Informationen aus 20. Sitzung der BfR Kommission für kosmetische Mittel
Das Protokoll der 20. Sitzung der BfR Kommission von Oktober 2017 wurde kürzlich veröffentlicht. Die hierbei ausgesprochenen Empfehlungen haben beratenden Charakter und geben wertvolle Hinweise in der Bewertung und Begutachtung kosmetischer Produkte. In dieser Sitzung wurde unter anderem zu folgenden Themen Stellung genommen:
- Mineralöle und -wachse in Lippenpflegeprodukten
Laut Empfehlung des Kosmetik-Verbandes Cosmetics Europe zur Verwendung von Mineralöl in Lippenpflegeprodukten sollten nur solche Öle und Wachse eingesetzt werden, für die die EFSA einen sog. ADI (acceptable daily intake) festgelegt hat. Für bestimmte Wachse gibt es bisher keinen ADI, eine Übertragbarkeit von Studien auf diese Produkte wurde diskutiert. Weiterhin besteht Diskussionsbedarf bzgl. der nachgewiesenen Gehalten an MOAH (mineral oil aromatic hydrocarbons) in Lippenstiften. Das Gremium spricht sich nach wie vor für die Einhaltung der Empfehlungen der Cosmetics Europe aus.
- Anforderungen an Rizinusöl zur Anwendung in Kosmetika
In kosmetischen Mitteln wird raffiniertes Rizinusöl eingesetzt, bei dem das hochtoxische Rizin durch Erhitzen entfernt wurde, das Rizinin jedoch aufgrund seiner Hitzestabilität nachweisbar sein kann. Die aktuell verfügbaren toxikologischen Daten reichen für eine Bewertung des Rizinin nicht aus. Bis dato gibt es auch keine spezifischen Qualitätsanforderungen für die Verwendung von Rizinusöl in Kosmetika. Das BfR empfiehlt, den Riziningehalt auf ein Minimum zu reduzieren und die Gehalte im Rohstoff zu messen.
Den vollen Wortlaut der Sitzung sowie weitere Themen finden Sie unter: https://www.bfr.bund.de/cm/343/20-sitzung-der-bfr-kommission-fuer-kosmetische-mittel.pdf
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Quelle: www.bfr.bund.de