19.09.2019 - Lebensmittel
KWG Rechtsanwälte: Der Europäische Gerichtshof klärt Angabe des Ursprungslandes von „Kulturchampignons“
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat über die Anwendung von geografischen Angaben bzw. Herkunfts-/Ursprungsangaben bei Kulturchampignons entschieden.
Wie lautet das Ursprungsland von Kulturchampignons, wenn die Ernte beispielsweise in Deutschland stattfindet und die Kulturchampignons erst drei oder weniger Tage vor der Ernte nach Deutschland transportiert werden?
Hierzu hat der EuGH entschieden, dass das Ursprungsland von Kulturchampignons das Ernteland (Deutschland) ist.
Auch wenn der Transport der Kulturchampignons nach Deutschland erst wenige Tage vor der Ernte stattfindet und damit wesentliche Produktionsschritte in anderen Mitgliedstaaten der europäischen Union stattgefunden haben, ist das Ursprungsland das Ernteland.
Damit vertritt der EuGH nicht die aktuellen Interessen der Verbraucherschutzpolitik. Diese fordert bei der Verwendung von geografischen Angaben bei Lebensmitteln mehr Transparenz.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.
Quelle: www.kwg.eu