13.06.2017 - Lebensmittel

Kaiser‘s Tengelmann ändert Preisschilder - In BAV Newsletter 01/2011

Nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW wird Kaiser‘s Tengelmann nun bundesweit seine Grundpreise deutlicher gestalten. Die Händler sind nach der Preisangabenverordnung verpflichtet, Grundpreise „leicht erkennbar“, „deutlich lesbar“ oder „sonst gut wahrnehmbar“ auszuzeichnen. Laut Verbraucherzentralen sind bei sechs von zehn Preisschildern Fehler festgestellt worden.
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