14.06.2017 - Lebensmittel
Kein Schadensersatz bei Zahnverletzung - In BAV Newsletter 01/2012
Das Landgericht Kleve hat eine Klage abgewiesen, bei der es um Schadensersatz für eine Zahnverletzung durch ein ca. 2 mm großes Knochenstück in Cevapcici ging.
Nach Auffassung des Gerichts waren die Cevapcici nicht fehlerhaft im Sinne des § 3 Abs. 1 ProdHaftG, da aus Sicht des Konsumenten bei Hackfleisch nicht ganz ausgeschlossen werden könne, dass dieses in seltenen Fällen auch einmal ein kleines Knochen- oder Knorpelstück enthalte. Ebenso wie die Gräte in einem Fischfilet handele es sich bei einem Knochen- oder Knorpelstück im Hackfleisch um einen natürlichen Bestandteil des Ausgangsproduktes, der zwar nicht in dem verarbeiteten Produkt enthalten sein solle, aber enthalten sein könne. Dem Verbraucher, der auf ein winziges Knochenstück beißt, droht nach Meinung des Gerichts keine schwerwiegende Gesundheitsgefahr, die um jeden Preis und mit jedem erdenklichen Aufwand vermieden oder beseitigt werden müsse. Eine vollkommene Sicherheit des Produktes wäre nur durch einen dem Hersteller nicht zumutbaren Aufwand zu erreichen. Ähnlich Entscheidungen, bei denen ein Schadensersatzanspruch abgelehnt wurde, wurden bereits für eine hart geröstete Erdnuss in einem Schokoladenmantel sowie für die Folgen eines Bisses auf einen in einem Kirschgebäck enthaltenen Kirschkern getroffen.