13.01.2020 - Lebensmittel
Kommissionsempfehlung (EU) 2019/1888 für Monitoring auf Acrylamid veröffentlicht
Im November dieses Jahres wurde die Empfehlung (EU) 2019/1888 der Kommission „zur Überwachung des Acrylamidgehaltes in bestimmten Lebensmitteln“ veröffentlicht. Mitgliedsstaaten der EU und Lebensmittelunternehmer sind dazu aufgerufen in folgenden Lebensmitteln den Acrylamidgehalt zu untersuchen:
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Kartoffelerzeugnisse wie z. B. Kroketten, Rösti, Herzoginkartoffeln, Kartoffelpfanne, Kartoffel-Fleisch- und Kartoffel-Käse-Gerichte
- Backwaren wie z. B. Brötchen (Hamburgerbrötchen, Milchbrötchen usw.), Pita-Brot, Tortillas, Croissants, Donuts, Brotspezialitäten wie Pumpernickel, Ciabatta mit Oliven usw.), Pfannkuchen, Churros
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Getreideerzeugnisse wie z. B. Reis- und Maiscracker, Getreidesnacks, mit Honig geröstetes Müsli
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Sonstige: z. B. Gemüsechips, geröstete Nüsse und Ölsaaten, getrocknete Früchte, Oliven in Salzlake, Buttertoffee, Karamell, Nougat usw.
Zu diesen Lebensmitteln liegen bisher noch wenige Gehaltsdaten vor und es gibt für sie noch keine Richtwerte. Die Richtwerte im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 2017/2158 „zur Festlegung von Minimierungsmaßnahmen und Richtwerten für die Senkung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln“ können bei diesen Lebensmitteln nicht angewandt werden.
So ist z. B. der Richtwert für verzehrsfertige Pommes-Frites von 500 µg/kg auch für andere tiefgefrorene und im Ofen gebackene Produkte aus frischen Kartoffeln anwendbar, NICHT aber für z. B. Rösti oder Kroketten.
Durch Sammlung der Untersuchungsdaten im Rahmen des Monitorings können für die aufgeführten Lebensmittelgruppen mit der Zeit eigene Richtwerte für den Acrylamidgehalt festgelegt werden.
In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchungen auf Acrylamid regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse. Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.
Quelle:
www.lebensmittelverband.de
eur-lex.europa.eu
eur-lex.europa.eu