28.07.2021 - Kosmetik
Kosmetika in der Schweiz – Vorgaben des EDI über kosmetische Mittel
Seit Mai 2021 müssen alle Kosmetika in der Schweiz umfänglich die Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos) erfüllen. Im Wesentlichen sind diese Vorgaben deckungsgleich mit den Vorgaben der VO (EG) 1223/2009.
Abweichungen zur Regulierung der EU gibt es hinsichtlich der sprachlichen Vorgaben sowie beim Thema Notifizierung. Außerdem greifen die Vorgaben nur teilweise bei Produkten ,die nur lokal und in kleinem Rahmen abgeben werden (z.B. Schulfest).
Im Wesentlichen sind folgende Vorgaben zu erfüllen:
- Sicherheitsbericht inklusive zugehöriger Stabilitästests
- Erstellung einer Produktinformationsdatei (PID, PIF)
- Nachweise ausgelobter Wirkungen, analog zur VO (EG) 655/2013
- Einhaltung der Kosmetik-GMP (kGMP)
- Durchführung eines Konservierungsbelastungstests (KBT), meist nach der ISO 11930 für alle Produkte, die mikrobiologisch anfällig sind.
Den Link zur Verordnung des EDI finden Sie hier!
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