09.07.2019 - Lebensmittel
LMIV - Fragenkatalog zur Herkunftskennzeichnung primärer Zutaten
Die Europäische Kommission hat den Entwurf des Fragen-und Antwort-Katalogs zur neuen Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2018/775 zu Art. 26 (3) LMIV bezüglich Herkunftskennzeichnung primärer Zutaten, die nicht mit der Herkunft des Lebensmittels identisch sind, überarbeitet. Beispiele hierfür sind ein französisches Croissant, dessen Primärzutat Mehl nicht aus Frankreich kommt oder dänischer Käse aus deutscher Milch.
Die neue Fassung soll nach nochmaliger Beratung durch die Kommission im Wesentlichen unverändert im Oktober oder November dieses Jahres auf der Webseite der Europäischen Kommission veröffentlicht werden.
Der neue Entwurf beinhaltet z. B. die Anforderung, dass die Angabe über die Herkunft der Primärzutat, die nicht mit der Herkunft des Lebensmittels übereinstimmt, an jeder Stelle der Verpackung erfolgen muss, an der der Herkunftsort oder das Ursprungsland des Lebensmittels – unmittelbar oder mittelbar – angegeben ist.
Trotz dieser Auslegungshilfe werden bei der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung primäre Zutaten einzelfallabhängig auch zukünftig viele Fragen offen bleiben.
Die neue Durchführungsverordnung zur Herkunftskennzeichnung der Primärzutat gilt ab dem 01.04.2020.
Über weitere Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.
Quellen: KWG Rechtanwälte: www.kwg.eu; Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V.: www.bll.de