11.05.2022 - Lebensmittel

Lebensmittelklarheit: Milchersatz darf nicht „Pflanzenmilck“ heißen

Lebensmittelklarheit: Milchersatz darf nicht „Pflanzenmilck“ heißen

 

Gemäß der EU-Verordnung 1308/2013 ist die Bezeichnung für Milchprodukte streng geregelt. Die Bezeichnung „Milch“ darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die aus dem Euter von Tieren stammen.

 

Demnach sind Bezeichnungen wie „Milch“, „Joghurt“ oder „Käse“ für Produkte aus Hafer, Soja oder anderen Pflanzen nicht erlaubt. Auch darf das Etikett oder die Werbung von solchen Produkten nicht den Eindruck erwecken, dass es sich um ein Milcherzeugnis handelt. Aus diesem Grund sah die Wettbewerbszentrale in der Verwendung des Begriffs „milck“ einen klaren Verstoß gegen die EU-Verordnung. Das Stuttgarter Landgericht bestätigt diese Auffassung. Die aktuelle Entscheidung zeigt erneut, dass selbst Anlehnungen an Milchprodukte kritisch zu betrachten sind.

 

Wir führen Kennzeichnungsprüfungen standardmäßig durch.

 

 

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

Quelle:

https://www.lebensmittelklarheit.de/news/urteil-milchersatz-darf-nicht-pflanzenmilck-heissen