03.01.2018 - Analytik
Lebensmittelüberwachung: Immer weniger Gentechnik-Spuren
Immer weniger Lebensmittel sind mit Spuren gentechnisch veränderten Zutaten verunreinigt. Im Jahr 2016 waren nur knapp 14 Prozent der sojahaltigen und zwei Prozent der maishaltigen Produkte betroffen. Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschriften gab es nach einer ersten Auswertung des Fachportals Transgen nicht.
Lebensmittel sind kennzeichnungspflichtig, wenn die Beimischungen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) den Schwellenwert von 0,9 Prozent – bezogen auf die jeweilige Zutat – überschreiten. Bei geringeren Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen, die zufällig und technisch unvermeidbar sind, muss kein Hinweis auf das Etikett. Das gilt jedoch nur für Pflanzen, die in der EU zugelassen sind.
Jedes Jahr werden im Rahmen der Lebensmittelüberwachung der Bundesländer über 3.000 Lebensmittelproben auf Bestandteile von gentechnisch veränderten Pflanzen kontrolliert. Der Fokus liegt dabei auf soja- und maishaltigen Erzeugnissen, da in diesen Produktgruppen die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen am wahrscheinlichsten ist. Für das Jahr 2016 liegen bislang Daten aus zehn Ländern vor.
Im Vergleich zum Vorjahr waren in deutlich weniger Sojaerzeugnissen gentechnisch veränderte Sojabohnen nachweisbar (13,5 % zu 19 %). In der Regel handelte es sich um sehr geringe Spuren unterhalb der Nachweisgrenze von 0,1 Prozent. Auch Bio-Produkte auf Sojabasis wurden auf gentechnisch veränderte Pflanzen geprüft. In jedem zehnten Lebensmittel waren geringe GVO-Spuren nachweisbar – deutlich weniger als im Vorjahr (24 %).
Bei Maisprodukten lag der GVO-Anteil, ähnlich wie im Jahr 2015, nur bei knapp über zwei Prozent, und die Nachweise bewegten sich stets im Spurenbereich von unter 0,1 Prozent. Reis, Leinsamen, Raps, Tomate, Kartoffel, Zuckerrübe, Zucchini, Paprika und Lachs waren dagegen „gentechnikfrei“.
In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchungen routinemäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse. Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.
Quelle: bilacon Newsletter Dezember 2017; food monitor Newsletter, 11. Dezember 2017