25.04.2018 - Analytik
Lebensmittelunternehmer in der Pflicht - Neue Acrylamid-Verordnung
Am 11. April 2018 ist die neue Acrylamid-Verordnung der EU-Kommission (EU-VO 2017/2158) in Kraft getreten.
Die Verordnung verpflichtet Lebensmittelunternehmer, je nach Art ihres Betriebs verbindliche Maßnahmen zur Reduzierung des Acrylamidgehalts zu ergreifen.
Der BLL hat das Wichtigste der neuen EU-Regeln zum Rösten, Backen und Braten auf seiner Internetseite unter www.bll.de vorgestellt.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.
Quelle: Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V.