28.02.2019 - Lebensmittel
Lebensmittelwarnung.de: Jetzt auch mit Schuhen und Zahnpasta
Im Auftrag der Bundesländer hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) das Portal www.lebensmittelwarnung.de erweitert. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich dort seit 19.02.2019 auch über gesundheitsschädliche kosmetische Mittel z. B. Hautcremes, Haarfärbemittel, Tattoo Farben und Bedarfsgegenstände, wie Schuhe und Geschirr informieren.
Auf www.lebensmittelwarnung.de werden Warnungen und Rückrufe von Unternehmen und zuständigen Behörden der Bundesländer veröffentlicht. Bis zum 19.02.19 wurden nur Lebensmittel auf der Plattform veröffentlicht, die gesundheitsgefährdend bzw. ekelerregend sind oder die Verbraucher täuschen können.
Mit dieser Erweiterung wurde auch das Design überarbeitet und für mobile Endgeräte optimiert.
Es besteht nun die Möglichkeit zwischen den drei Kategorien Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Lebensmittel auszuwählen.
Das Portal wurde am 21.10.2011 gestartet um öffentliche Warnungen und Informationen im Sinne des § 40 Absatz 1 und Absatz 2 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) zu veröffentlichen. Weitere Informationen können Sie in unseren News nachlesen.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.
Quelle: www.bvl.vund.de