26.10.2022 - Kosmetik

Liste der Bestandteile – Anpassung Verordnung des EDI Schweiz über kosmetische Mittel (VKos)

Liste der Bestandteile – Anpassung Verordnung des EDI Schweiz über kosmetische Mittel (VKos)

Mit dem Änderungsschreiben vom vom 14. Oktober 2022 zur Verordnung über kosmetische Mittel (VKos) für die Schweiz wird das Glossar bzw. die Nomenklatur der Liste der Bestandteile von Kosmetika geändert und aktualisiert.

Bisher wurde auf den Beschluss der europäischen Union (EU) 2019/701 verwiesen. Durch die Publikation des Beschlusses (EU) 2022/677 im Sommer diesen Jahres wird nun auf dieses Regelwerk verwiesen. Hierin wurden neue Begrifflichkeiten für Bestandteile kosmetischer Mittel aufgenommen und die bestehende Liste aktualisiert.

Produkte, die diese Vorgaben nicht erfüllen, dürfen noch bis zum 28. April 2023 nach den bisherigen Vorschriften gekennzeichnet werden, danach dürfen Produkte bis zur Erschöpfung der Bestände abverkauft werden. 

Sie haben Fragen zur Kennzeichnung Ihrer Produkte ? Melden Sie sich bei uns, wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Quellen:

https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/73450.pdf

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022D0677&from=DE