30.04.2020 - Lebensmittel
Merkblatt "Coffee to go"-Becher
Dieses Merkblatt beschreibt die hierfür relevanten rechtlichen Aspekte sowie die betrieblichen Voraussetzungen und gibt konkrete Empfehlungen für eine sachgerechte, hygienische Handhabung kundeneigener Becher zur Befüllung.
Das Merkblatt gilt im Sinne des Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 als anerkannte wirtschaftsseitige Leitlinie der Guten Verfahrenspraxis und stellt eine bundesweit einheitliche Orientierung für die Anwender- und Überwachungspraxis dar.
Das Merkblatt beschreibt spezifisch die Abgabe von Heißgetränken wie z. B. Kaffee, Kakao oder Tee im Wege der Bedienung oder der Selbstbedienung in Becher bzw. Gefäße, die kundenseitig in das Lebensmittelunternehmen gebracht werden.
Das Merkblatt können Sie unter https://www.lebensmittelverband.de/download/merkblatt-coffee-to-go.pdf downloaden.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.
Quelle: www.lebensmittelverband.de