06.03.2020 - Mikrobiologie
Mikrobiologische Eigenkontrollen in Kleinbetrieben – Anwendung der Anforderungen der VO (EG) NR. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien in Lebensmitteln in Kleinbetrieben
Gemäß Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 sind vom Lebensmittelunternehmer Eigenkontrollen durchzuführen, um die Einhaltung mikrobiologischer Kriterien zu überprüfen.
Ausnahmen sind allerdings möglich. Dies gilt z. B. für Kleinbetriebe, insofern die Durchführung dieser Eigenkontrollen/Untersuchungen nicht angemessen ist. In dem Bericht sind die Fälle und Beispiele aufgeführt, in denen die AFFL (Die Arbeitsgruppe ,,Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft) die Durchführung von mikrobiologischen Eigenkontrollen in Kleinbetrieben als nicht angemessen bewertet.
Des Weiteren wurde zur besseren Übersicht ein Entscheidungsbaum ausgearbeitet. Insofern EU-notifizierte Leitlinien mit mikrobiologischen Eigenkontrollen existieren wie z. B. für Speiseeis, Hackfleisch.... haben diese vor dieser AFFL-Entscheidungshilfe Vorrang. Die Beschlüsse der AFFL sind Empfehlungen, die den Länderbehörden zur Anwendung zur Verfügung gestellt werden.
Für Fragen rund um mikrobiologische Eigenkontrollen von Lebensmitteln, Wasser, Umgebung stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.
Quelle:
Rundschreiben L-112/2020, www.lebensmittelverband.de
www.kin.de