14.06.2017 - Wasser
Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen (MitÜbermitV) (BAV-Info Nr. 01/2012)
Als Konsequenz aus dem Dioxinskandal im Jahr 2011 wurde ein Dioxin-Frühwarnsystem für Futtermittel und Lebensmittel eingerichtet. Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer werden darin verpflichtet, die ihnen vorliegenden Untersuchungsergebnisse über Gehalte an gesundheitlich unerwünschten Stoffen in Lebens- oder Futtermitteln an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu melden. Die Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen (MitÜbermitV) tritt am 1. Mai 2012 in Kraft.