22.07.2024 - Lebensmittel

Nachweis von Allergenen in Backmischung für glutenfreien Pizzateig - Produktrückruf

Aktuell wird ein als „glutenfrei“ gekennzeichneter Pizzateig aufgrund nicht deklarierter Allergene zurückgerufen.

Allergene müssen gekennzeichnet werden. Verwendet der Hersteller eines Lebensmittels bei der Herstellung allergenhaltige Zutaten, muss er dies immer kennzeichnen, auch bei loser Ware, beispielsweise in der Bäckerei oder in der Gastronomie. Nicht verpflichtend ist hingegen ein Hinweis, wenn der Hersteller das Allergen zwar nicht bewusst zusetzt, Verunreinigungen damit aber nicht ausschließen kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn er im selben Betrieb allergenhaltige Zutaten verarbeitet. Bei vielen Produkten drucken Anbieter den Hinweis „Kann Spuren von … enthalten“ oder „Kann … enthalten“ trotzdem auf, um sich gegen Schadenersatzansprüche abzusichern.

Menschen, die unter einer Lebensmittelallergie leiden, sollten Allergene in Lebensmitteln meiden. Bereits kleinste Spuren von Allergenen können zu Gesundheitsbeschwerden führen. Weitere Informationen sind in Anhang II der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel aufgeführt.

In unseren Tentamus-Laboren führen wir Untersuchungen auf Allergene regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

Quelle: www.lebensmittelwarnung.de