31.10.2023 - Lebensmittel
Nachweis von Pestiziden in Trauben - Produktrückruf
Vor kurzem wurde ein Lebensmittel (Trauben) aufgrund einer Grenzwertüberschreitung eines Pestizids zurückgerufen. Im vorliegenden Fall wurde das Insektizid „Acetamiprid“ oberhalb des gesetzlichen Grenzwertes nachgewiesen.
Die gesetzlichen Grenzwerte (Rückstandshöchstgehalte) für Pestizide in Lebensmitteln sind EU-weit in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geregelt. Lebensmittel, die verbotene Pestizide oder Pestizide oberhalb der Grenzwerte enthalten sind in der EU nicht verkehrsfähig.
In unseren Tentamus-Laboren führen wir Untersuchungen auf Pestizidrückstände regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.
Quelle: https://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmw-de/detail/lebensmittel/97145
Weiterführende Links:
Informationen der EFSA: https://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/pesticides