26.07.2024 - Lebensmittel
Nachweis von Pestiziden in Weinblättern - Produktrückruf
Vor kurzem wurden Weinblätter aufgrund von Grenzwertüberschreitungen von Pestiziden zurückgerufen.
Die gesetzlichen Grenzwerte (Rückstandshöchstgehalte) für Pestizide in Lebensmitteln sind EU-weit in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geregelt. Lebensmittel, die verbotene Pestizide oder Pestizide oberhalb der Grenzwerte enthalten sind in der EU nicht verkehrsfähig.
Im vorliegenden Fall wurde das Pestizid Carbendazim oberhalb des festgelegten Höchstgehaltes nachgewiesen.
In unseren Tentamus-Laboren führen wir Untersuchungen auf Pestizidrückstände regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.
Quelle: www.lebensmittelwarnung.de