28.12.2018 - Kosmetik
Nachweis von Wirksubstanzen in kosmetischen Mitteln
Egal ob allergene Duftstoffe, Konservierungsstoffe, Panthenol, Tocopherol (Vitamin E), Allantoin, Niacinamid, Coenzym Q10, Glycerin, Harnstoff oder weitere Verbindungen.
Das BAV Institut und seine Tentamus-Laborpartner führen für Sie die entsprechenden Prüfungen durch, prüfen den Gehalt eingesetzter Wirksubstanzen und sichern so die Qualität Ihrer kosmetischen Produkte. Unabhängig davon, ob diese Prüfungen im Rahmen der Rezepturentwicklung, der Prüfung der Stabilität oder der Freigabeuntersuchung durchgeführt werden, der Nachweis erfolgt mit modernsten Messmethoden und jahrelangem know-how.
Selbstverständlich prüfen wir für Sie auch weitere Substanzen, sprechen Sie uns gerne an, wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot!
Daneben sichern wir auch die Qualität Ihrer Produkte durch den Nachweis bzw. den Ausschluss unerwünschter Kontaminanten wie z.B. Schwermetalle, Nitrosamine, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs), Weichmacher (Phthalate) etc. und erfüllen so die Vorgaben der VO (EG) 1223/2009.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.