25.02.2020 - Monitoring
Neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur (AVV Monitoring) veröffentlicht
Das Bundesministerium hat im Gemeinsamen Ministerialblatt 6-2020 eine neue Fassung der AVV Monitoring veröffentlicht. Im AVV Monitoring wird die Anzahl sowie die Art der Probenuntersuchungen zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen nach § 52 LFGB geregelt.
Im § 1 der AVV Monitoring sind z. B. folgende Stoffgruppen beinhaltet:
- Mineralölbestandteile MOSH und MOAH in pflanzlichen Speiseölen und Fetten
- Pyrrolizidinalkaloide und Tropanalkaloide in Mehlen
- Pflanzenschutzmittelrückstände in vollständig verwertbaren pflanzlichen Lebensmitteln
Weitere Infos siehe AVV Monitoring.
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Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.
Quelle: www.bvl.bund.de