25.02.2020 - Monitoring

Neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur (AVV Monitoring) veröffentlicht

Das Bundesministerium hat im Gemeinsamen Ministerialblatt 6-2020 eine neue Fassung der AVV Monitoring veröffentlicht. Im AVV Monitoring wird die Anzahl sowie die Art der Probenuntersuchungen zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen nach § 52 LFGB geregelt.

Im § 1 der AVV Monitoring sind z. B. folgende Stoffgruppen beinhaltet:

  • Mineralölbestandteile MOSH und MOAH in pflanzlichen Speiseölen und Fetten
  • Pyrrolizidinalkaloide und Tropanalkaloide in Mehlen
  • Pflanzenschutzmittelrückstände in vollständig verwertbaren pflanzlichen Lebensmitteln

Weitere Infos siehe AVV Monitoring.


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Quelle: www.bvl.bund.de