19.10.2021 - Kosmetik
Neue BfR-Stellungnahme zu Tätowiermittel
Das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) in Berlin hat eine Stellungnahme Nr. 031/2021 mit dem Titel „Tätowiermittel: Mindestanforderungen und Prüfmethoden“ veröffentlicht.
In diesem Dokument werden für Tätowiermittel Mindestanforderungen und Untersuchungsmethoden beschrieben.Weiterhin geht es auch um die Themen toxikologische Prüfanforderungen und die Einschätzung einer Exposition.
Es werden u.a. die folgenden möglichen Kontaminanten aufgeführt:
- Azogpigmente
- Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs)
- Lösungsmittel wie Benzol, Toluol, Xylol
- N-Nitrosodiethanolamin (NDELA)
- Schwermetalle wie Quecksilber, Nickel, Zinn, Antimon, Arsen, Cadmium, Blei, Chrom (VI)
- Formaldehyd
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Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Das Dokument können Sie unter folgendem Link kostenfrei abrufen:
BfR: Tätowiermittel: Mindestanforderungen und Prüfmethoden
Quelle: Stellungnahme Nr. 031/2021, BfR