19.10.2021 - Kosmetik

Neue BfR-Stellungnahme zu Tätowiermittel

Neue BfR-Stellungnahme zu Tätowiermittel

 

Das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) in Berlin hat eine Stellungnahme Nr. 031/2021 mit dem Titel „Tätowiermittel: Mindestanforderungen und Prüfmethoden“ veröffentlicht.

In diesem Dokument werden für Tätowiermittel Mindestanforderungen und Untersuchungsmethoden beschrieben.Weiterhin geht es auch um die Themen toxikologische Prüfanforderungen und die Einschätzung einer Exposition.

Es werden u.a. die folgenden möglichen Kontaminanten aufgeführt:

  • Azogpigmente
  • Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs)
  • Lösungsmittel wie Benzol, Toluol, Xylol
  • N-Nitrosodiethanolamin (NDELA)
  • Schwermetalle wie Quecksilber, Nickel, Zinn, Antimon, Arsen, Cadmium, Blei, Chrom (VI)
  • Formaldehyd

Lassen Sie Qualität und Unbedenklichkeit Ihrer Tätowiermittel prüfen. Das BAV Institut im Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe steht Ihnen hierbei mit neuesten Analysentechniken und umfassenden know-how zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Das Dokument können Sie unter folgendem Link kostenfrei abrufen:

BfR: Tätowiermittel: Mindestanforderungen und Prüfmethoden

 

 

Quelle: Stellungnahme Nr. 031/2021, BfR