17.10.2024 - Kosmetik

Neue Duftstoffregulierung Kosmetik VO (EU) 2023/1545

Die Fristen betreffend erweiterter Duftstoffdeklaration von Kosmetika gemäß VO (EU) Nr. 2023/1545 in Verbindung mit der europäischen Kosmetik-Verordnung VO (EG) Nr. 1223/2009 rücken näher.

Bis zu folgenden Zeitpunkten dürfen noch Kosmetika nach bestehender Regulierung verkauft werden:

  • 31. Juli 2026: alle Neuprodukte
  • 31. Juli 2028: für alle Produkte im Markt

Dies bedeutet, dass spätestens ab dem 1. August 2028 Kosmetika, die nicht nach der neuen Verordnung gekennzeichnet sind, nicht mehr dem geltenden Recht entsprechen.

Machen Sie sich fit und holen Sie Informationen betreffend deklarationspflichtiger Duftstoffe für Ihre Rohstoffe ein. Unser Institut im Verbund der Tentamus-Laborgruppe unterstützt Sie mit der Analytik aller neuen Duftstoffe (außer Naturextrakte) mit modernsten analytischen Methoden. 

Sprechen Sie uns an, wir prüfen alle Matrices, gleich ob Rohstoff oder Endprodukt.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

 

Quellen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1545