22.04.2021 - Kosmetik

Neue Guidelines zu Kosmetik für den Export nach China veröffentlicht

Neue Guidelines zu Kosmetik für den Export nach China veröffentlicht

 

Anfang April wurden von Seiten der NMPA in China (National Medical Products Administration) die „Technical Guidelines for Cosmetic Safety Assessment“ veröffentlicht.  Diese lösen ab dem 1. Mai 2021 die Testung von Produkten mittels Tierversuchen ab.

Die Guidelines sind ein Teil der neuen Cosmetic Supervision and Administration Regulation (CSAR).

Vor allem zwei Punkte sind relevant:

-spätestens ab dem 1. Januar 2022 müssen Kosmetikhersteller für Ihre Produkte einen Sicherheitsbericht erstellen und führen

-noch bis zum 1. Mai 2024 kann eine vereinfachte Version gemäß den Guidelines erstellt werden

 

Die Texte liegen aktuell noch nicht auf englisch vor, weitere Guidelines werden nach und nach von Behördenseite im Laufe des Jahres publiziert.

Das BAV Institut hält Sie hierzu auf dem Laufenden!