20.08.2020 - Lebensmittel
Neue Hygieneleitlinie beim Umgang mit kundeneigenen Mehrwegbechern, -behältnissen und –geschirr zur Abgabe von Lebensmitteln in Bedienung oder Selbstbedienung
Die Verwendung von Mehrwegbehältnissen gewinnt an immer größerer Beliebtheit. Neben Mehrwegbechern für Heißgetränke nutzen immer mehr VerbraucherInnen Frischeboxen oder Beutel um Ihren Einkauf zu tätigen. Aus diesem Grund hat der „Lebensmittelverband Deutschland“ neue Leitlinien für einen hygienischen Umgang mit Mehrwegbehältnissen veröffentlicht. Diese ergänzt die im letzten Jahr veröffentliche Leitlinie zum Umgang mit Mehrwegbechern für Heißgetränke.
Da dieses Thema ebenfalls für Eiscafés relevant sein kann bzw. in Zukunft werden wird, möchten wir nachfolgend die wichtigsten Inhalte der Leitlinie zusammenfassen:
- prinzipiell kann ein Lebensmittelunternehmen freiwillig entscheiden, ob er kundeneigene Behältnisse mit Lebensmitteln befüllt oder nicht
- Die Lebensmittelunternehmen können selbst bestimmen, in welchem Rahmen ihrer individuellen Risikobewertung, welche Arten von Lebensmitteln zur Abgabe in Kundenbehältnissen vorgesehen bzw. ausgeschlossen sind, ob Kundenbehältnisse ausgeschlossen werden bzw. ob nur bestimmte Abgabeformen möglich sind (Bedienung oder Selbstbedienung).
- Die Eignung des Behältnisses liegt in der Verantwortung des Kunden, die Befüllung von offensichtlich verschmutzten Kundenbehältnisse sollte hierbei aber strikt abgelehnt werden
- der Lebensmittelunternehmer muss verhindern, dass die Umgebung und andere Lebensmittel durch Mehrwegbehältnisse kontaminiert werden. Dies gilt sowohl für die Abgabeform der Bedienung, als auch der Selbstbedienung.
- Im Rahmen des Bedienungsservice sollte eine Trennung der Bereiche und Abläufe stattfinden. Eine Einrichtung von Zonen (Tabletts, Farbkonzepte) zur Übergabe der Behältnisse empfiehlt sich hierfür.
- Es sollte vermieden werden, dass ein händischer, unmittelbarer Kontakt mit Kundengeschirr stattfindet. Da Berührungen durch den Ablauf unvermeidbar sind, sind Vorgaben zur bedarfsgerechten Händereinigung festzulegen, sodass das Risiko einer Kreuzkontamination minimiert wird.
- Der Kunde sollte durch das Personal auf die Abläufe hingewiesen werden, dies kann durch den Aushang eines Piktogramms unterstützt werden
- Im Rahmen der Selbstbedienung sollten Vorkehrungen getroffen werden, dass das Kundengeschirr platziert werden kann. Hierbei sollte dieses mit der Abgabe-/Selbstbedienungseinrichtung oder Teilen davon so wenig wie möglich in Berührung kommen, um das Kontaminationsrisiko gering zu halten. Zusätzliche, regelmäßige Reinigungsmaßnahmen sind angebracht
- Das Personal ist über den hygienischen Umgang mit Mehrwegbehältnissen im Betrieb zu unterweisen
- die wichtigsten Regeln sind auch im nachfolgenden Merkblatt des Lebensmittelverbandes enthalten (https://www.lebensmittelverband.de/download/merkblatt-mehrweg-behaeltnisse)
Die vollständige Leitlinie finden Sie unter www.lebensmittelverband.de. Des Weiteren können Sie unter folgendem Link die gesonderten Leitlinien für Hygiene beim Umgang mit Mehrweggeschirr im Pfand-Poolsystem einsehen: https://www.lebensmittelverband.de/download/merkblatt-pfand-pool-systeme
Unserer Meinung wird dieses Thema in Zukunft von immer größerer Bedeutung sein, da ein Großteil der Verbraucher wiederverwertbare Behältnisse nutzen möchten. Das Aufkommen von Verpackungsabfällen kann so reduziert werden und der Verbraucher einen Teil zu einem nachhaltigeren Konsum und Umweltschutz beitragen.
Wie auch bei der „Hygieneleitlinie für die handwerkliche Herstellung für Speiseeis sowie zur Durchführung mikrobiologischer Eigenkontrollen“ hat eine notifizierte Leitlinie den Vorteil, dass eine bundeseinheitliche Basis für die Betriebe, sowie für die Überwachung geschaffen wurde. Dies sorgt für Klarheit, Verfahrenssicherheit und Rechtsicherheit.
Wir stehen Ihnen bei diesen Themen und Herausforderungen sehr gerne als Partner zur Seite, wenden Sie sich gern an unser eKundenberater.