05.12.2018 - Lebensmittel
Neue Kennzeichnungspflichten ab dem 01.01.19 durch das neue Verpackungsgesetz
Ab dem 01.01.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft und löst damit die bisher gültige Verpackungsverordnung ab.
Hierdurch müssen ab dem neuen Jahr unter anderem neue Kennzeichnungspflichten bei Getränken beachtet werden. In der Verkaufsstelle muss ab diesem Zeitpunkt in der Nähe der Getränkepackung eine Informationstafel oder ein Schild mit dem Hinweis „Einweg“ oder „Mehrweg“ angebracht werden. Die Gestalt und Schriftgröße müssen mindestens der Preisauszeichnung entsprechen. Die neuen Kennzeichnungsvorgaben gelten auch für den Versandhandel, der die Angaben nun z. B. in Versandbroschüren oder Online-Shops aufnehmen muss.
Kleine Direktvermarkter oder Einzelhandelsgeschäfte wie z. B. Kioske sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, da die Waren dem Kunden vorwiegend durch Bedienung übergeben werden. Ebenfalls nicht von der Kennzeichnungspflicht betroffen sind z. B. Gaststätten, Kantinen oder Getränkeautomaten.
Unsere Kundenberater sind mit den Kennzeichnungsvorschriften bestens vertraut und beraten Sie gerne. Rufen Sie uns einfach an!