16.06.2017 - Lebensmittel

Neue Norm für Bierschankanlagen - In BAV Newsletter 04/2015

Für die Betreiber von Bierschankanlagen gibt es eine aktualisierte Norm zur Beurteilung des mikrobiologischen Zustandes ihrer Anlagen (DIN 6650-6:2014-12). 

Die neue Norm beinhaltet jetzt erstmals mikrobiologische Empfehlungen für filtriertes Bier. In der vorherigen Version waren nur Werte für Getränke im Allgemeinen beschrieben. Als Untersuchungsspektrum werden die Gesamtkeimzahl und die Zahl der bierschädlichen Keime genannt (Probennahme am ungereinigten Zapfhahn). Werte von unter 1.000 KBE/ml Bier werden als unauffällig eingestuft. Liegt der Wert über 10.000 KBE/ml wird eine Reinigung dringend empfohlen. 

Für die amtliche Überwachung gibt es keine Grenzwerte für Bierschankanlagen. Hier werden weiterhin Werte von über 10.000 KBE/ml als auffällig und Werte von über 100.000 KBE/ml als hygienisch inakzeptabel gewertet. Liegen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten vor, wird die Probe als „verdorben“ beurteilt. Dieses Vorgehen ist zumindest Konsens bei den baden-württembergischen Behörden. (Quelle: www.ua-bw.de)