17.10.2023 - Kosmetik
Neue REACH-Verordnung zur Beschränkung von Mikroplastik
Die Europäische Kommission hat die Verordnung (EU) 2023/2055 zur Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung veröffentlicht. Die Änderungen betreffen synthetische Polymermikropartikel, ehemals bekannt als Mikroplastik, in verschiedenen Produkten. Dazu gehören Reinigungsmittel, Kosmetika und mehr. Die Verordnung umfasst Beschränkungen, Kennzeichnungs- und Informationspflichten.
Die Verwendung von Mikroplastik endet unter anderem für folgende Produkte:
- auszuspülenden/abzuspülenden Mikroperlen mit der Funktion Peeling und Reinigung ab 17. Oktober 2023
- "rinse-off"-Produkte ab 17. Oktober 2027
- Verkapselung von Duftstoffen und in "leave-on"-Produkte (ausgenommen Lippenpflegemittel, Nagelmittel und Make-up) ab 17. Oktober 2029
- Lippenpflegemitteln, Nagelmitteln und Make-up ab 17. Oktober 2035. Bereits ab 2031 Kennzeichnungspflicht: "Dieses Produkt enthält Mikroplastik."
Sollten Sie Fragen zu dieser Regulierung haben, wenden Sie sich an das Team des BAV Instituts. Wir helfen Ihnen gerne weiter.