01.04.2021 - Kosmetik
Neue Regulierung für Tätowierfarben
Mit der Verordnung VO (EU) 2021/2081 aus Dezember 2020 zur Bewertung und Beschränkung chemischer Stoffe in Tätowierfarben und Permanent-Make-up werden neue stoffliche Vorgaben zu Schwermetallen, aromatischen Aminen, Farbstoffen und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasser (PAKs) umgesetzt.
Hiermit wird auch ein Anhang der VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) geändert.
Final müssen spätestens ab dem 04.01.2022 Hersteller solcher Produkte die im Verordnungstext genannten Vorgaben einhalten.
Das BAV Institut im Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe unterstützt Sie mit modernsten Analysenmethoden zur Einhaltung der neuen Vorgaben.
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Den Verordnungstext können Sie hier nachlesen.