02.08.2019 - Lebensmittel

Neue Richtlinie für Senf veröffentlicht

Neue Richtlinie für Senf veröffentlicht

Mit der Veröffentlichung der „Richtlinie für Senf“ durch den Lebensmittelverband Deutschland wurde der aktuelle redliche Handelsbrauch für diese Produkte festgeschrieben.

Die neue Richtlinie ist eine Zusammenfassung des „Code of Pratice Mustard“ von 2015 und der Auffassung von Senf des Bundesverbandes der Deutschen Feinkostindustrie e.V. (heute: Kulinaria Deutschland e.V.).

Die Richtlinie schreibt neben besonderen Beurteilungsmerkmalen (z.B. salz- und fettfreie Trockensubstanz des Senfs von mindestens 12g/100g) auch Hinweise zur Kennzeichnung und Aufmachung fest.

So werden auch Beurteilungskriterien für „Süßen Senf“ und „Dijon Senf“ festgeschrieben. Des Weiteren dürfen Hinweise wie „scharf“, „feurig“ oder „stark“ nur verwendet werden, wenn der scharfe Geschmack aus den Senfkörnern stammt.

Die "Richtlinie für Senf" können Sie hier herunterladen.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.

 

Quelle: www.lebensmittelverband.de