25.08.2021 - Kosmetik
Neue Vorgaben Formaldehyd in Kosmetik
Auf Grundlage des Scientific Advice des SCCS von Mai 2021 wird es voraussichtlich im ersten Quartal 2022 zu einer Neuregulierung bzgl. der Deklaration von Produkten kommen, die Formaldehyd enthalten.
Formaldehyd ist laut Kosmetik-Verordnung VO (EG) 1223/2009 als verbotener Stoff nicht mehr zulässig. Zugelassen und verwendbar in kosmetischen Produkten sind nach wie vor Konservierungsstoffe, die über die Zeit Formaldehyd abspalten und somit zur Produktkonservierung beitragen (z.B. DMDM Hydantoin).
Aktuell muss ein spezieller Warnhinweis auf das Endprodukt angebracht werden, wenn dieses mehr als 0,05% Formaldehyd enthält. Der genaue Wortlaut ist über die Verordnung festgeschrieben.
Mit der voraussichtlichen Neuregulierung ab 2022 ist dann schon ab Mengen größer 10 mg/kg Formaldehyd ein Warnhinweis anzugeben. Entsprechende Übergangsfristen zum Abverkauf von Produkten werden geregelt.
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Den Scientific Advice des SCCS (SCCS/1632/21) können Sie hier kostenfrei nachlesen: ec.europa.eu