09.03.2021 - Kosmetik

Neue Vorgaben zur Kennzeichnung von kosmetischen Feuchttüchern ab Juli 2021

Neue Vorgaben zur Kennzeichnung von kosmetischen Feuchttüchern ab Juli 2021

Mit der Verordnung (EU) 2020/2151 gibt es neue Kennzeichnungsvorschriften für bestimmte Kunststoffprodukte. Neben Vorschriften für Hygieneeinlagen, Tabakprodukte und Getränkebecher  sind auch kosmetische Feuchttücher davon betroffen.

Hierbei sind Feuchttücher mit einem Piktogramm zu versehen, bei welchem auch der Begriff „Plastic in product“ genannt ist. Die Vorgaben, an welcher Stelle und in welcher Größe das Piktogramm anzubringen ist, sind detailliert im Verordnungstext beschrieben. Die Angabe erfolgt in der jeweiligen Landessprache.

Die Verordnung setzt die Richtlinie (EU) 2019/904 des Parlaments über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt im Hinblick auf die Kennzeichnung um.

Gültig sind die neuen Vorschriften ab dem 3. Juli 2021.

 

Sie haben Fragen hierzu bzw. zur Kennzeichnung oder der Angabe von Claims bei kosmetischen Produkte ?

Die BAV Experten beraten Sie in allen Fragen zur Kennzeichnung von Kosmetika gemäß der VO (EG) 1223/2009 bzw. VO (EU) 655/2013.

Den Verordnungstext inklusive Vorgaben zum Piktogramm können Sie nachlesen unter:

www.eur-lex.europa.eu