16.06.2017 - Lebensmittel

Neues Gesetz zur Durchführung der Fischetikettierung - In BAV Newsletter 05/2015

Mit Inkrafttreten der LMIV im Dezember 2014 ist die Etikettierung von Fischen nach EU-Verordnung 1379/2013 gültig. Im Nachgang erfolgt nun etappenweise die Umsetzung in deutsches Recht mit der Änderung des Fischetikettierungsgesetztes, das am 24.10.2015 in Kraft getreten ist (die Fischetikettierungsverordnung wird noch folgen). 
Folgende Angaben auf dem Etikett sind u. a. verpflichtend: 
 

  • Handelsbezeichnung der Fischart (mit wissenschaftlicher Bezeichnung) 
  • Produktionsmethode (z.B. Aquakultur, aus Binnenfischerei, …) 
  • Fanggebiet (für bestimmte Fanggebiet auch das Untergebiet) 
  • Fanggerätekategorie (z.B. Schleppnetz, Wadennetz, Haken, …) 
  • Auftauhinweis 
  • Mindesthaltbarkeitsdatum 

(Quelle: www.ble.de)