08.08.2020 - Lebensmittel

Neuregelung zur Optimierung der Lebensmittelüberwachung

Neuregelung zur Optimierung der Lebensmittelüberwachung

Mit der neuen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb) wird der künftige Rechtsrahmen für eine wirksamere und bundeseinheitliche Lebensmittelüberwachung gelegt.

Die wesentlichen Punkte der Neuregelung sind:

  • Gleichbleibende Kontrolldichte insgesamt, mit stärkerer Ausrichtung der Kontrollen auf neuralgische Punkte.
  • Erhöhung der anlassbezogenen Kontrollen in Lebensmittelbetrieben, von denen ein höheres Risiko ausgeht.
  • Beibehaltung einer angemessenen Anzahl von Kontrollen n beanstandungsfreien Lebensmittelbetrieben.
  • Ein Lebensmittelbetrieb kann und soll nach wie vor arbeitstäglich kontrolliert werden, wenn die zuständige Behörde dafür Anlass sieht.

Die Neuregelung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.

 

Quelle:
Rundschreiben L-502-2020, www.lebensmittelverband.de
www.bmel.de