09.03.2020 - Lebensmittel
Neuregulierung Einsatz von Salicylsäure in kosmetischen Produkten
Der Stoff Salicylsäure, der als Konservierungsstoff sowie auch zu anderen Zweck als zur Konservierung bei Kosmetika eingesetzt wird, wird mit der sogenannten Omnibus-Regulierung von CMR-Stoffen neu in der EU-Kosmetik-Verordnung VO (EG) 1223/2009 geregelt.
Salicylsäure ist als CRM-Stoff der Kategorie 2 eingestuft. Seine Verwendung als Konservierungsstoff bis zu einer Höchstmenge von 0,5% ist nach wie vor erlaubt. Er wird jedoch für Mundmittel sowie Produkte zur möglichen Inhalation verboten.
Auch der Einsatz von Salicylsäure zu anderen Zwecken als zur Konservierung wird strenger reguliert. Die Anhänge 3 und 5 der VO (EG) 1223/2009 werden mit der Verordnung (EU) 2019/1966 angepasst.
Diese Änderung ist ab dem 1. Mai 2020 ohne weitere Übergangsfristen gültig.
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Weitere Informationen zur Änderungsverordnung können Sie unter eur-lex.europa.eu abrufen.