01.01.2018 - Lebensmittel

Obst, Gemüse, Kartoffeln – Zukünftig zwei Leitfäden für Großhandel und Logistik

Um die Transparenz und Übersichtlichkeit für QS-Systempartner aus den Bereichen Großhandel und Logistik zu erhöhen, wird der bislang aus zwei Teilen bestehende Leitfaden Großhandel/Logistik Obst, Gemüse, Kartoffeln zum 1. Januar 2018 getrennt.

An seine Stelle treten zwei eigenständige Leitfäden - einer für Großhändler (inkl. eigener Logistik) und ein Leitfaden für reine Logistikunternehmen.

Durch die Einführung der beiden Leitfäden ergibt sich in Bezug auf die Zertifizierung kein Mehraufwand für die Unternehmen. Großhandelsunternehmen, die Transporttätigkeiten mit ihrem eigenen Fuhrpark durchführen, sind weiterhin über die Großhandelszertifizierung abgedeckt. Somit ist für sie eine Zertifizierung nach dem Leitfaden Logistik nicht erforderlich.

Logistikunternehmen, die ausschließlich frisches, bearbeitetes und verarbeitetes Obst, Gemüse und Kartoffeln transportieren und/oder lagern, jedoch nicht Eigentümer der Ware sind, können sich nach dem Leitfaden Logistik zertifizieren lassen. Dieser wird neben Anforderungen für Transporttätigkeiten und zur kurzfristigen Lagerung zum Zwecke des Warenumschlags, auch Kriterien für die Langzeitlagerung beinhalten.

Im Zuge der Kommentierungsphase gibt es bis zum 16. November 2017 die Möglichkeit, die Leitfäden Großhandel und Logistik vorab zu sichten und zu kommentieren.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.

 

Quelle: bilacon Newsletter November 2017; Fresh Plaza Newsletter, 20. Oktober 2017