04.07.2024 - Kosmetik
Omnibus Verordnung VII als Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 2024/197 kommt ins Kosmetikrecht
Am 24.06.2024 wurde der Entwurf zur Omnibus Verordnung VII durch die Europäische Kommission bekannt gemacht. Die Omnibus Verordnung VII setzt die VO (EU) Nr. 2024/197 in der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 um, wodurch neu eingestufte CMR-Substanzen (carcinogen, mutagen, reproduktionstoxisch) in Anhang II (verbotene Substanzen) überführt werden.
Es handelt sich insgesamt um 22 neue Einträge, wie beispielsweise auch das Nitrosamin N-Nitrosomorpholin (NMOR).
Die Ominbus Verordnung VII gilt ab 01.09.2025 ohne Übergangsfrist. Alle nicht konformen Kosmetika können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr auf dem EU Markt verkauft werden und müssen im Vorfeld zurückgerufen werden.
Quelle:
www.docs.wto.org