14.06.2017 - Lebensmittel

Pollen in Honig sind keine Zutaten - In BAV Newsletter 02/2014

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wonach Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen als Zutaten von Honig einzustufen sind, hatte dazu geführt, dass die betroffenen Produkte ohne entsprechende Kennzeichnung als nicht verkehrsfähig galten. Mit einer geplanten Änderung der Richtlinie 2001/110/EG über Honig, möchte die EU nun erreichen, dass Pollen nicht mehr als Zutaten von Honig gelten.

Honig, mit Pollen von zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen unterhalb des gesetzlichen Schwellenwertes von 0,9%, soll damit zukünftig wieder ohne Kennzeichnungspflicht verkehrsfähig sein.