03.02.2020 - Kosmetik
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) in kosmetischen Produkten
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (abgekürzt PAK) können als Rückstände in kosmetische Produkte gelangen. Der Eintrag erfolgt meist über kontaminierte Rohstoffe mineralischen Ursprungs (z.B. Mica).
Aufgrund der Anzahl an aromatischen Ringsystemen wird zwischen sog. „leichten“ und „schweren“ PAKs unterschieden. Die schweren PAKs wie z.B. Benz(a)pyren oder Benz(a)anthracen weißen hierbei eine höhere toxikologische Relevanz auf und bedürfen einer besonderen Berücksichtigung im Rahmen der Erstellung des Sicherheitsberichts.
Einige der PAKs sind im Anhang II der VO (EG) 1223/2009 als verbotene Stoffe aufgeführt. Dies bedeutet, dass sie nur in gesundheitlich unbedenklichen und technisch unvermeidbaren Mengen enthalten sein dürfen.
Das BAV Institut im Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe prüft für Sie alle Produktgruppen sowie Rohstoffe auf das Vorhandensein dieser Verbindungen bis in den ppb (parts per billion) Bereich.
Sprechen Sie uns zur Analytik der PAKs oder auch bzgl. weiterer chemischer Analysen wie z.B. Konservierungsstoffe, Schwermetalle etc. an. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!