03.07.2019 - Kosmetik
Positiver Befund bei mikrobiologischen Untersuchungen von Kosmetika – ist eine Keimidentifizierung immer sinnvoll?
Jeglicher Nachweis von Mikroorgansimen (auch in geringer Anzahl) in einem kosmetischen Endprodukt erfordert besondere Aufmerksamkeit seitens des Inverkehrbringers. Die VO (EG) 1223/2009 fordert stabile und gesundheitlich unbedenkliche Produkte. Die mikrobiologische Produktsicherheit ist hierbei miterfasst.
Die DIN EN ISO 17516 gibt Grenzwerte hinsichtlich des Gehaltes an Mikroorgansimen in einem Produkt vor. Sie beschreibt auch anhand eines Entscheidungsbaumes wie mit mikrobiologisch auffälligen Produkten umzugehen ist.
Im Rahmen der Risikoeinschätzung eines Produktes sollte bei jeglichem positiven Befund eine Keimidentifizierung durchgeführt werden. Dies dient unter anderem auch dazu, die mögliche Eintragsquelle zu identifizieren.
Selbst geringe Gehalte an Mikroorganismen können bei idealen Bedingungen sehr schnell zu hohen Verkeimungszahlen führen.
Sie haben Fragen zu den Grenzwerten der DIN EN ISO 17516? Sie benötigen Hilfe in der Interpretation von Keimidentifizierungen?
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.