13.11.2020 - Kosmetik
Produktrückruf eines Desinfektions-Handgels
Aktuell kommt es zu einem Rückruf eines als antibakteriell ausgelobten Handgels aufgrund seiner chemischen Zusammensetzung. Im Produkt wurde durch Behörden-Kontrollen eine hohe Menge an Methanol (mehr als 60%) nachgewiesen. Methanol zeigt vor allem bei höheren Konzentrationen toxische Effekte und kann bei Einnahme zum Erblinden führen. Es ist gemäß der EU-Kosmetik-Verordnung 1223/2009 nicht erlaubt, außer in geringen Mengen als Vergällungsmittel.
Üblicherweise wird in solchen Produkten Ethanol als Wirkstoff eingesetzt.
Sichern Sie die Qualität solcher Produkte und überprüfen Sie Wirkstoffe und Wirkstoffgehalte, um die Vorgaben der EU-Kosmetik-Verordnung zu erfüllen. Weiterhin unterstützen wir Sie bei der Bewertung werbender Aussagen (z.B. antibakteriell) und führen entsprechende Prüfungen für Sie durch (Einhaltung der Claims-VO 655/2013).
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Für Rückfragen bezüglich des Themas stehen Ihnen unsere Kundenberater zur Seite.