25.09.2020 - Kosmetik
Prüfung der Verkehrsfähigkeit kosmetischer Mittel
Kosmetische Produkte müssen im Rahmen der EU-Kosmetikverordnung VO (EG) 1223/2009 sicher und unbedenklich sein. Hierzu gehört eine unbedenkliche mikrobiologische Qualität sowie auch eine ausreichende Qualität im Hinblick auf mögliche chemische Rückstände wie z.B. Schwermetalle, PAKs, Lösungsmittelrückstände etc.
Weiterhin erwartet der Verbraucher ein Produkt, welches in der Anwendung, dem Aussehen, dem Geruch und der Haptik dem entspricht, wie es gekennzeichnet und ausgelobt ist.
Bezüglich der Angabe werbender Aussagen gibt die Claims-Verordnung VO (EU) 655/2013 den regulatorischen Rahmen vor.
Wenn Sie erstmalig ein Produkt in Verkehr bringen bzw. ein bereits bestehendes Produkt überarbeiten, ist meist die Überprüfung obiger Angaben im Rahmen einer Verkehrsfähigkeitsprüfung erforderlich.
Das BAV Institut im Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe führt für Sie diese Prüfungen durch. Wir führen hierbei sowohl oben angesprochene analytischen Prüfungen durch als auch die Überprüfung der Kennzeichnung.
Mit langjähriger Expertise und regulatorischem know-how sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner in der Prüfung kosmetischer Produkte.
Sprechen Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Nachricht!