08.04.2024 - Lebensmittel
Quartäre Ammoniumverbindungen – giftige Biozide in Speiseeis und Sahne
Quartäre Ammoniumverbindungen (QAV) sind Chemikalien, die zwei Hauptanwendungen haben:
1. Anwendung als Pestizide in Pflanzenschutzmitteln
2. Anwendung als Biozide in Desinfektionsmitteln
Die Hauptvertreter der QAV sind Benzalkoniumchlorid (BAC) und Dialkyldimethylammoniumchlorid (DDAC). Die Anwendung als Pestizid ist in der EU verboten.
Das Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg untersucht seit 2013 routinemäßig Lebensmittel auf Rückstände von BAC und DDAC und konnte diese QAV seitdem in ca. 7 % der Proben nachweisen. Am häufigsten wurden die QAV in hellen Speiseeissorten und Sahne aus Automaten nachgewiesen. In diese Lebensmittel gelangen die QAV vermutlich über Desinfektionsmittel, die nicht ausreichend ausgewaschen werden.
Für BAC und DDAC gilt ein vorläufiger Rückstandshöchstgehalt von 0,1 mg/kg. Das Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL Bayern) beanstandet Speiseeis ab diesem Rückstandshöchstgehalt.
In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchungen auf QAV-Rückstände regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.
Weiterführende Informationen:
Artikel des CVUA Freiburg: https://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=3&Thema_ID=7&ID=3354&Pdf=No&lang=DE
Artikel des LGL Bayern: https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/chemie/pflanzenschutzmittel/pestizide_tierisch_lm/ue_2017_bac_ddac_eis_sahne.htm
Verordnung (EG) Nr. 396/2005: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex%3A32005R0396