27.02.2024 - Kosmetik

Regulatorische Verordnung des EDI über kosmetische Mittel - Unterschiede zur VO (EG) 1223/2009

 

Die Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos) in der Schweiz stimmt größtenteils mit der europäischen Kosmetikverordnung überein. Ein Beispiel hierfür sind die dynamischen Verweise von Schweizer Recht in EU-Recht, insbesondere bei stofflichen Vorgaben (Annex-Listen des EU-Rechts). Es existieren jedoch auch Unterschiede, die beachtet werden müssen. Dazu zählen unter anderem:

  • Die Notwendigkeit, das Herkunftsland bei in Drittländern hergestellten Produkten anzugeben, besteht nicht.
  • Warnhinweise müssen in mindestens einer der Amtssprachen (Deutsch, Italienisch, Französisch) vorhanden sein.
  • Es gibt spezielle Anforderungen für den Claim „made in Switzerland“.
  • Es besteht eine striktere Unterscheidung zwischen therapeutischen Produkten und Kosmetika.
  • Bei Importen wird eine Lenkungsabgabe auf VOC (Volatile Organic Compounds) erhoben.

Falls Sie Fragen zur Regulierung von Kosmetikprodukten in der Schweiz oder in der EU haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

 

 

Quellen:

www.fedlex.admin.ch
coslaw.eu