10.06.2024 - Lebensmittel
Rückruf von Kartoffeln wegen Grenzüberschreitung eines Pestizids
Die gesetzlichen Grenzwerte (Rückstandshöchstgehalt) für Pestizide in Lebensmitteln sind EU-weit in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geregelt. Lebensmittel, die verbotene Pestizide oder Pestizide oberhalb der Grenzwerte enthalten sind in der EU nicht verkehrsfähig.
Grund des vorsorglichen Rückrufs der betroffenen Artikel ist der Nachweis eines Pflanzenschutzmittels über dem gesetzlichen Rückstandshöchstgehalt. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes rät das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit daher vom Verzehr der genannten Speisefrühkartoffeln ab.
In unseren Tentamus-Laboren führen wir Untersuchungen auf Pestizidrückstände regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zu Verfügung.
Quelle: https://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmw-de/liste/alle/deutschlandweit/10/0
Weiterführende Links: https://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/pesticides