18.11.2021 - Lebensmittel

Rückruf wegen Gluten in Quinoa-Sauerteig

 

Laut Lebensmittel- Informationsverordnung (LMIV) müssen Stoffe die Allergien hervorrufen können auf verpackten Lebensmitteln gesondert gekennzeichnet werden. Welche 14 Hauptallergene deklariert werden müssen ist ebenso in der Verordnung geregelt.

Unter anderem ist vorgeschrieben, dass glutenhaltiges Getreide gekennzeichnet werden muss. Bereits sehr geringe Mengen von Gluten können bei Menschen mit Zöliakie zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen führen.

Eine richtige Kennzeichnung der Verpackung ist deshalb für die Betroffenen sehr wichtig.

Aktuell wurde ein Produkt zurückgerufen, bei dem Gluten nachgewiesen wurde, dies jedoch auf der Packung nicht deklariert war. Es handelt sich dabei um einen Sauerteig aus Quinoa.

Das Bundeszentrum für Ernährung hat hier (https://www.bzfe.de/lebensmittel/einkauf-und-kennzeichnung/kennzeichnung/allergenkennzeichnung/) alle wichtigen Infos zum Thema Allergenkennzeichnung zusammengestellt.

In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchungen auf Allergene und Kennzeichnungsprüfungen regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.


Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

Quellen:

BAV

https://www.bzfe.de/lebensmittel/einkauf-und-kennzeichnung/kennzeichnung/allergenkennzeichnung/