28.09.2020 - Kosmetik
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln bei kosmetischen Mitteln und Rohstoffen
Bei Verwendung pflanzlicher Inhaltsstoffe wie Kräuter, Öle, Fette usw. als Rohstoffe können Rückstände von Pflanzenschutzmitteln (Pestizide) in Kosmetika gelangen. Aufgrund der Tatsache, dass vermehrt pflanzliche Inhaltsstoffe für Naturkosmetika in den Markt kommen, ist diese Fragestellung sehr aktuell.
Es ist die Aufgabe des Herstellers bzw. Händlers, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Kosmetika im Rahmen der Qualitätssicherung zu minimieren. Dies geschieht durch entsprechende Auswahl und Kontrolle der Lieferanten als auch durch regelmäßige Prüfungen von Rohstoffen und Endprodukten.
Die Bewertung möglicher Rückstände unterliegt der der EU-Kosmetikverordnung VO (EG) 1223/2009. Es muss die gesundheitliche Unbedenklichkeit und die technische Unvermeidbarkeit geprüft werden (Sicherheitsbericht). Nicht zuletzt ist die Verbrauchererwartung bei Naturkosmetikprodukten betreffend möglicher Rückstände sicher höher als bei konventionellen Produkten. Dies auch vor dem Hintergrund der Claims-Verordnung VO (EU) 655/2013.
Einzelne Pestizidwirkstoffe finden sich auch in Anhang 2 der VO (EG) 1223/2009 als verbotene Stoffe aufgeführt.
Das BAV Institut im Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe führt für Sie diese Prüfung auf Pflanzenschmutzmittelrückstände mittels modernsten LC- und GC-Methoden bis in den Spurenbereich durch. Mehr als 600 Wirkstoffe sind in diesem Prüfspektrum enthalten.
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