02.12.2019 - Lebensmittel

Schneller Nachweis von Listerien und Listeria monocytogenes in Lebensmitteln in 24h

Schneller Nachweis von Listerien und Listeria monocytogenes in Lebensmitteln in 24h

Infektionen durch Listeria monocytogenes haben in den letzten Jahren in Deutschland sowie in der EU zugenommen (BfR, 2017; BfR, 2018). Auch wenn die Anzahl der Listeriosen im Vergleich zu Campylobacteriosen oder Salmonellosen relativ gering ist, sind diese Erkrankungen dennoch von hoher Relevanz. Infektionen durch Listeria monocytogenes führen in vielen Fällen zu Komplikationen und können somit schwere Erkrankungen mit tödlichem Verlauf zur Folge haben (BfR, 2018).

Lebensmittelunternehmer, die aufgrund der Eigenschaften ihrer Produkte mit Listeria monocytogenes belastet sein können, sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben im EU-Hygienerecht (Artikel 4 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittel in Verbindung mit den Vorgaben aus der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel) sowie aus Gründen der Sorgfaltspflicht dazu verpflichtet entsprechende Eigenkontrollen durchzuführen.

Diese Pflichten betreffen jedoch nicht nur die Durchführung von Lebensmitteluntersuchungen, sondern auch die Durchführung von Umgebungsuntersuchungen. Denn in Artikel 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel heißt es: „...Lebensmittelunternehmer, die verzehrfertige Lebensmittel herstellen, welche ein durch Listeria monocytogenes verursachtes Risiko für die öffentliche Gesundheit bergen könnten, haben im Rahmen ihres Probenahmeplans Proben aus den Verarbeitungsbereichen und Ausrüstungsgegenständen auf Listeria monocytogenes zu untersuchen...“

Aus diesen Gründen ist es bei der Herstellung vieler Lebensmittel (insbesondere leicht verderblicher Erzeugnisse) erforderlich regelmäßig Produkt- und Umgebungsuntersuchungen auf Listerien und/oder Listeria monocytogenes durchzuführen. Neben den ISO-Methoden , die mehrere Tage dauern, ist es in vielen Fällen sinnvoll nach ISO 16140-2 validierte Schnellmethoden durchzuführen, um schnellere Entscheidungen treffen zu können.

Das BAV Institut verfügt über solche nach ISO 16140-2 validierten 24h-Schnellmethoden für den Nachweis voon Listerien, Listeria monocytogenes, Salmonellen, Cronobacter und STEC/VTEC. Gerade im Falle von Krisen oder für Produktfreigaben von Chargen warden diese validierten Schnellmethoden häufig eingesetzt. Das BAV Institut setzt hierfür RT-PCR-Methoden und spezifische Testsysteme der Firma Biotecon ein. Diese sind nach  ISO 16140-2 validiert und somit auch für Untersuchungen nach der Verordnung über mikrobiologische Kriterien VO (EU) 2073/2005 einsetzbar. Da diese RT-PCR-Methoden bei BAV Institut täglich im Einsatz sind, verfügt das Labor in diesen Bereichen über eine hohe Expertise und Erfahrung.

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Literatur

Bund für Lebensmittelrecht e.V. (BLL) / Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V.: Leitlinie für Gute Verfahrenspraxis zur Durchführung der mikrobiologischen Eigenkontrollen bei der Selbstherstellung von verzehrfertigen, vorzerkleinerten Obst- und Gemüseprodukten im Einzelhandel (12/2016), zuletzt abgerufen: 02.10.2018 (BLL, 2016)

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Zoonoseberichterstattung durch das BfR. Erreger von Zoonosen in Deutschland in 2015, zuletzt abgerufen: 01.10.2018 (BfR, 2017)N

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Pressemitteilung durch das BfR vom 27.09.2018. Listeriose: Selten, aber gefährlich für Alte, Schwangere und Personen mit verminderter Immunabwehr, zuletzt . abgerufen: 01.10.2018 (BfR, 2018)

European Union: RASSF Annual Report 2017, zuletzt abgerufen: 02.10.2018 (European Union, 2018)

Verordnung (EG) Nr. 852/2004 der Kommission vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene (ABl. i L 139 vom 30.04.2004, S. 1) in geltender Fassung

Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 der Kommission vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel (ABl. L 338 vom 22.12.2005, S. 1) in geltender Fassung