16.07.2024 - Kosmetik

Schweiz - Anpassung des Lebensmittelrechts inklusive Kosmetik – Furocumarine & Tattoofarben

Im Lebensmittelrecht der Schweiz werden unter anderem auch kosmetische Mittel und Tattoofarben reguliert.

Furocumarine in Kosmetika

Über pflanzliche Inhaltsstoffe können Furocumarine in kosmetische Mittel eingetragen werden. Bei Furocumarinen handelt es sich um Pflanzenstoffe, die phototoxisch wirken, d.h. bei intensiver Sonneneinstrahlung kommt es unter Einwirkung dieser Stoffe auf der Haut zu Ausschlägen, schweren Verbrennungserscheinungen bis hin zu einer krebserregenden Wirkung. Daher gilt in der Schweiz ein Höchstwert von 1 mg/kg Furocumarinen für Produkte, die auf der Haut verbleiben und dem Sonnenlicht ausgesetzt werden können.

Die Schweiz erweitert diese Regulierung nun auch auf kosmetische Mittel, die in die Schweiz importiert werden und nicht nur auf solche, die in der Schweiz hergestellt werden.

Diese Neuerung tritt ab Januar 2026 in Kraft.

Tätowierfarben

Die Schweiz adaptiert die EU-Höchstwerte für bestimmte Inhaltsstoffe in Tattoofarben, was den Gesundheitsschutz von tätowierwilligen VerbraucherInnen weiter steigert.

Strenger reguliert in der Schweiz werden nun die in den Tattoofarben enthaltenen Konservierungsstoffe, was zur Folge hat, dass einige Farben gar nicht mehr verwendet werden dürfen.

 

Quelle: www.blv.admin.ch